DE: Pflichten zur Entsorgung
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Dieses Elektrogerät ist nach Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen und einer geeigneten Verwertung zuzuführen.
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Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Entsorgung getrennt zu entfernen und einer geeigneten Entsorgung zuzuführen.
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Vertreiber von Elektrogeräten sowie Entsorgungsbetriebe sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet.
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Im Elektrogerät enthaltene personenbezogene Daten sind vor der Entsorgung eigenverantwortlich zu löschen.
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